Summenbestimmung – Kategorisierung

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Parameter der Krankenstandserhebung

Bei der Erhebung der statistikrelevanten Daten werden insgesamt unterschieden:

Kurzzeit-, mittelfristige und Langzeiterkrankungen bezogen auf:

oGeschlecht,

oBeamtinnen / Beamte und Tarifbeschäftigte, und

oAlter, gestaffelt in vier Altersgruppen.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Erhebung in anonymisierter Form.

Datengrundlagen

Die statistikrelevanten Krankheitstage (ausgefallene Unterrichtstage) werden in folgende Kategorien eingeordnet: 1-3, 4-30, 31 und mehr Krankentage.
Unberücksichtigt bleiben also Feiertage und Wochenenden, es sei denn, sie sind als Unterrichtstage erfasst (Samstage).
(siehe auch Berechnungsbeispiele)

Es wird die Summe der Krankentage (Unterrichtstage) im ausgewählten Zeitraum aller Beschäftigten erhoben, die in der Krankenstandserhebung berücksichtigt werden.

Nicht in der Erhebung erfasst werden Lehrkräfte

in der Freistellungsphase der Altersteilzeit bzw. im Sabbatjahr,

mit Beschäftigungsverbot während der Mutterschutzfrist,

in der Beurlaubung ohne Dienstbezüge (ohne zeitgleiche Teilzeitbeschäftigung),

deren Beschäftigungsverhältnis ruht (Rente auf Zeit, früher „Erwerbsunfähigkeit auf Zeit)

 

Sonderfälle

Erfassung bei abgeordneten Lehrkräften:
Sind Lehrkräfte an mehreren Schulen tätig (Abordnung), erfasst jede Schule die einzelnen Krankheitstage getrennt.

Erfassung von Langzeiterkrankungen:
Lehrkräfte, die absehbar langfristig erkrankt sind, können bereits in GPC eingetragen werden. Die Mitteilung an die zuständige Schulaufsicht (BEM-Mitteilung) erfolgt jedoch frühestens nach 42 Krankheitstagen.

Erfassung von vollzeitbeschäftigten Lehrkräften, die an der Schule beschäftigt sind, aber aufgrund von Freistellungen oder anderer Aufgabenzuweisung keinen Unterricht erteilen:
Für diese Lehrkräfte ist bei den Unterrichtswochen jeder Wochentag als Unterrichtstag einzutragen.